Dienstag, 30. Januar 2018

Thomas Filor über die Preissteigerungen in München

Die Immobilienpreise in München sind mittlerweile exorbitant – und ein Ende ist nicht in Sicht

In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor mit den steigenden Preisen am Münchner Immobilienmarkt. „München ist seit Jahren der teuerste Standort in Sachen Wohnimmobilien in Deutschland, was sich auch in diesem Jahr nicht zu ändern scheint“, sagt Immobilienexperte Filor und bezieht sich dabei auf eine Prognose des Immobilienportals Immowelt. Diese rechnet bis zum Jahr 2020 mit einem Anstieg der Preise um durchschnittlich 28 Prozent. „Wenn dies passiert, würde die bayerische Hauptstadt die 8000-Euro-Marke durchbrechen. Dieses Preisniveau findet man in anderen deutschen Städten lediglich im Bereich der Luxusimmobilien“ so Thomas Filor weiter. „In München ist es durchaus möglich, dass eine Luxus-Immobilie im Dachgeschoss für 20 000 Euro pro Quadratmeter angeboten wird, aber andere Wohnungen im gleichen Objekt hingegen lediglich die Hälfte kosten. Diese Art von Immobilien werden heutzutage aber nicht mehr so schnell verkauft, wie früher. Das liegt vor allem daran, dass Käufer immer realistischer ihr Eigenkapital kalkulieren und solch immense Summen oft nicht aufnehmen können oder wollen. Sie haben meist Angst vor einer zu hohen, monatlichen Belastung“, erklärt der Immobilienexperte aus Magdeburg. Thomas Filor betont auch die kritische Entwicklung, nämlich, dass sich immer weniger Familien mit Kindern Wohneigentum in München und Umland leisten können – selbst nicht bei einem doppelten Einkommen. „Die einzige Hoffnung in München ist es, eine Immobilie durch Erbschaft, Schenkung zu erhalten oder eine eben bereits vorhandene Immobilie unter Freunden oder Bekannten abzugeben. Schließlich wird die Zukunft des Münchner Immobilienmarkts davon abhängen, wie die Zinsentwicklung in den kommenden Jahren vorangeht und ob es dadurch zu einem Preisanstieg oder Abfall der Preise kommt“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

Donnerstag, 25. Januar 2018

Erhebung der Grundsteuer verfassungswidrig?

„Über eine Reform der Grundsteuer vor dem Hintergrund, dass sie nicht verfassungsgemäß sein könnte, wird seit 1995 diskutiert. Nun scheint das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung treffen zu wollen“,so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Gut 13 Mrd. Euro bringt die Grundsteuer den Kommunen ein. Doch offensichtlich hält das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer für verfassungswidrig. Das wurde in der entsprechenden Verhandlung in Karlsruhe vor dem Ersten Senat deutlich. Das von der Mehrheit der Bundesländer bevorzugte Reformmodell wird wohl aber nicht kommen. Der Grund: Es braucht bis zu zehn Jahre, um es umzusetzen. Das wollen die Verfassungshüter nicht dulden. „Einen Urteilsspruch gibt es noch nicht, bis zu drei Monate hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) laut einer Sollvorschrift dafür nun Zeit“, sagt Filor abschließend.

Dienstag, 23. Januar 2018

Alternativen für Versorgungssicherheit

Dass die Parteien der GroKo nun mit einem Baukindergeld um die Ecke kämen, wertet Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg als Wahlgeschenk. Viel wichtiger sei es, die Grunderwerbssteuer zu senken, die viele Familien vom Immobilienerwerb abhalten würden. Die Bundesländer Thüringen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein ständen inzwischen bei einem Steuersatz von 6,5 Prozent. Vor elf Jahren betrug der Satz bundesweit noch 3,5 Prozent. „Es müssen dringend Alternativen ausgebaut und gefördert werden, die nachweislich ein Höchstmaß an Versorgungssicherheit schaffen“, so Filor.

Donnerstag, 18. Januar 2018

Thomas Filor über die Definition von Lärm in der Hausordnung

Lärm ist gleich Lärm – warum in der Hausordnung alle Lärmquellen den gleichen Stellenwert haben
In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit verschiedenen Lärmquellen, denen man in der Immobilie ausgesetzt sein kann. „Dabei ist es ganz egal, ob es sich um den Klavierspieler, das Kleinkind oder die Handwerker von nebenan handelt. Lärmquellen müssen in der Hausordnung gleichbehandelt werden“, betont Thomas Filor und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az.: 2-13 S 131/16) zu diesem Thema: Demnach darf eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG) möglich störende Lärmquellen gegenüber anderen nicht durch einen Mehrheitsbeschluss bevorzugen. Im verhandelten Fall schrieb die Hausordnung der WEG klar geregelte Ruhezeiten vor (13 bis 15 Uhr und 20 bis 7 Uhr). Zu diesen Zeiten sei Lärm strengstens untersagt. Die Problematik bestand darin, dass es in der Hausordnung eine Passage gab, welche das Musizieren, explizit das Klavierspielen, beschränkte. Dies war höchstens für zwei Stunden täglich erlaubt und zwar an Werktagen nur von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr. Am Samstag war es nur bis 17 Uhr erlaubt. „Das geht absolut nicht“, betont Immobilienexperte Thomas Filor. „Man kann bei dieser bestimmten Form von Lärm keine Ausnahmereglung festlegen“. Bei der betroffenen Klägerin handelte es sich auch noch um eine ausgebildete Pianistin, die dies natürlich nicht hinnehmen wollte – zu Recht: Das Landgericht erklärte die Regelung in der Hausordnung für unwirksam. Es sei absolut falsch, zwischen Geräuschquellen während der Ruhezeiten zu differenzieren. „Einzelne Störer müssen vor dem Gesetz gleichbehandelt werden. Ferner wäre es auch interessant zu beurteilen, in wie weit das Musizieren in der Immobilie nicht auch als sozialübliches Verhalten gelten könnte“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.

Dienstag, 16. Januar 2018

Gesetz zur Verhinderung einer Immobilienblase

Weitgehend unbemerkt verabschiedete das Bundeskabinett im vergangenen Jahr ein Gesetz zur Verhinderung einer Immobilienblase. Dies ermöglicht der Finanzmarktaufsicht bei drohenden Blasenbildungen die Kreditvergabe durch Maßnahmen wie eine Obergrenze oder eine Mindesttilgung einzuschränken. Dies, obwohl selbst die Bundesbank der Meinung ist, dass es für dieses Gesetz keine Gründe gibt. „Derartige politische Zeichen fördern aus unserer Sicht eine Wahrnehmung, bei der der Besitz von Immobilien immer weiter in Verruf gerät. Dies ist nun einmal der Schaffung von neuen Wohnungen absolut abträglich. Mit fatalen Folgen, wie der Rückgang der eingereichten Bauanträge zeigt“, meint Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Denn wer wolle in einem derart angeheizten Klima mit übertriebenen Finanzierungsregulierungen und Blasen-Fantasien beherzt investieren, während gleichzeitig, wenngleich wirkungslos, eine einseitige Mieterpolitik in Deutschland betrieben würde? 

Donnerstag, 11. Januar 2018

Thomas Filor über Leistungen der Hausratversicherung

Wann die Hausratversicherung für den Einbruch aufkommt


Ein Schock, den sicherlich schon viele Menschen durchleben mussten: Man kommt nach einem langen Arbeitstag oder gar einem Urlaub nach Hause und stellt fest, dass in die Immobilie eingebrochen wurde. Nach dem ersten Schock muss dann genau festgestellt werden, welche Gegenstände abhandengekommen sind. „Viele Menschen sorgen sich dann darum, ob die Hausratversicherung den durch den Einbruch entstandenen Schaden auch übernimmt“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Wichtig ist es in dieser Situation die Ruhe zu bewahren. Wer eine Hausratversicherung bei einem Versicherer besitzt, hat auch zunächst Chancen, eine Entschädigung für gestohlenes Inventar zu erhalten. Die Frage ist nur, was genau der Versicherer vom gestohlenen Inventar ersetzen wird, was also die Hausratsversicherung umfasst“, so Filor weiter. „Die erste Regel lautet, dass der Betroffene so viel Geld für einen alten Gegenstand, wie zum Beispiel eine Kamera, erhalten kann, wie er verglichen zum heutigen Preis wert ist. Weicht dieser Wert aber zu stark vom Kaufpreis ab, können Geschädigte auch auf einen Wiederbeschaffungspreis beharren“, rät Thomas Filor. Grundsätzlich kommt die Hausratversicherung für gestohlene Möbel, Elektronik und Kleidungsstücke auf, übernimmt aber auch durch den Einbruch entstandene Schäden in Form von Reparaturkosten, beispielsweise für kaputte Fenster und Türen. „Betroffene sollten sich dessen bewusst sein, dass der Versicherer nur zahlt, wenn der Einbruch umgehend der Polizei und eben auch der zuständigen Versicherung gemeldet wird. Wurden Scheck- und Kreditkarten gestohlen, müssen diese umgehend gesperrt werden, um den Schaden gering zu halten“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weiter. „Außerdem benötigt die Versicherung eine detaillierte Liste, die sogenannte Stehlgutliste, mit allen gestohlenen oder beschädigten Gegenständen. Wer für das unverhoffte Szenario vorsorgen will, sollte Originalbelege gut sortiert aufbewahren“, so Thomas Filor. Abschließend betont der Immobilienexperte aus Magdeburg, dass eine Hausratversicherung lediglich zahlt, wenn der Tatort eindeutige Merkmale aufweist. „Dies könnte beispielweise eine beschädigte Tür oder ein eingeschlagenes Fenster sein. Dabei muss der Versicherte aber auch seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen sein. Soll heißen: Beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses Fenster immer schließen und Türen abschließen, nicht nur zuziehen“. meint Thomas Filor abschließend.  

Dienstag, 9. Januar 2018

Bauhauptgewerbe verzeichnet Rekorde

Nach den ersten neun Monaten kann die deutsche Baubranche eine starke Bilanz für sich verbuchen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Im September verzeichnete die Branche das stärkste Neugeschäft seit 18 Jahren, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Der Auftragseingang stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,9 Prozent auf 6,0 Milliarden Euro. Zuletzt war 1999 ein höherer Wert in einem September erreicht worden. „Die niedrigen Zinsen und die starke Nachfrage nach Immobilien bescheren dem Bauhauptgewerbe Rekorde“, so Thomas Filor.