Dienstag, 14. November 2017
Bei Schönheitsreparaturen müssen Mieterwünsche respektiert werden
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht in dieser Woche darauf aufmerksam, dass Schönheitsreparaturen dem Geschmack des Mieters entsprechen müssen. „Ist der Vermieter beispielsweise verpflichtet, zu tapezieren, müssen die Wünsche des Mieters respektiert werden“, so Thomas Filor. „Aus diesen Gründen übertragen Vermieter diese Aufgaben vertraglich von vorne herein an ihre Mieter und sind lediglich für die Finanzierung verantwortlich“.
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