Donnerstag, 18. Mai 2017

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Immer wieder Ärger mit den Nachbarn

Wie Immobilienbesitzer Ärger mit den Nachbarn vermeiden können

Immobilienexperte Thomas Filor beschäftigt sich in dieser Woche mit den typischen Streitigkeiten zwischen Nachbarn. „Bei Immobilienbesitzern und ihren Nachbarn kann es manchmal zu dem absurdesten Streit kommen. Beispielsweise darf man keine Äpfel von Nachbars Apfelbaum pflücken, auch nicht, wenn der Ast auf das eigene Grundstück reicht“, erklärt Thomas Filor. „Um Ärger von vorne herein zu vermeiden, sollten Immobilienbesitzer und auch Mieter wissen, wo rechtliche und persönliche Grenzen liegen können“. Denn selbst als Immobilienbesitzer ist man nicht immer dazu berechtigt, auf seinem Grundstück zu tun und zu lassen, was man möchte. Kann man den Ärger mit den Nachbarn nicht mit Worten klären, entfacht oft ein rechtlicher Streit der laut Thomas Filor mit eigentlich unnötigen Anwalts- und Gerichtskosten verbunden ist. Doch was sind die gängigen Streitpunkte unter Nachbarn? „Dazu zählt auf jeden Fall die Installation einer Videokamera. Was für die einen ein unabdingbarer Sicherheitsfaktor ist, kann von den Nachbarn als störend empfunden werden, vor allem, wenn die Kamera einen Teil des Nachbargrundstücks mit filmt, denn das verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Nachbarn“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Hinzu kommt der Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild. „In vielen Fällen wurde die Bitte, die Kamera anders auszurichten, ignoriert, so dass sich Nachbarn gezwungen sahen, juristische Schritte zu gehen“, so Filor weiter. Ein zweiter großer Streitpunkt seien laut Filor tatsächlich die Äste von Bäumen. Hier stören sich viele Nachbarn an herüberhängenden Ästen und fordern dazu auf, diese zu schneiden. „Ist die Nutzung des eigenen Grundstücks beeinträchtigt, muss der Nachbar sofort handeln“. Weitere Streitpunkte seien laut Filor Lärm, beziehungsweise die Nicht-Einhaltung von Mittags- und Nachtruhe sowie die Störung durch Tiere im Nachbargarten. „Einzige Ausnahme sind Katzen, die andere Grundstücke per Gesetz frei betreten dürfen, da man sie naturgemäß nicht wegsperrt. Anders verhält es sich bei Hunden oder Hasen“, so Filor abschließend.


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