Donnerstag, 9. März 2017

Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg: Gemeinschaftseigentum bei einer Eigentumswohnung beachten

Was eine Eigentumswohnung mit sich bringt

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht in dieser Woche auf einige Fakten zum Thema Eigentumswohnung aufmerksam. „Wer sich für eine Eigentumswohnung entscheidet, der erwirbt auch Anteile am sogenannten Gemeinschaftseigentum. Dazu gehören beispielsweise das Grundstück, das Treppenhaus, aber auch gemeinsame Nutzflächen wie ein eventueller Partykeller, ein Schwimmbad oder Fitnessraum oder eine Waschküche“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. „Jedem muss bewusst sein, dass Eigentümer für die Pflege und Instandhaltung dieser Räumlichkeiten zuständig sind“, so der Immobilienexperte Filor.  Diese Aussage Filors ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert. „Diese Kosten werden nach Miteigentumsanteil auf alle Wohnungseigentümer umgelegt“, erklärt Thomas Filor weiter. „Individuell kann es natürlich zu Abweichungen kommen. Wenn es beispielsweise Parteien gibt, die freiwillig auf den Partyraum verzichten, müssen sie auch nicht dafür zahlen. Wenn man das Konfliktpotential so gering wie möglich halten will, sollte man die Nutzung von Gemeinschaftsräumen vertraglich festhalten oder dies in einer offiziellen Hausordnung fixieren“, rät Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. 
Unterdessen sollte eine entsprechende Hausordnung laut Filor klar festlegen, wer welche Räumlichkeiten zu welchen Uhrzeiten und Bedingungen nutzen darf. „Man könnte sich beispielsweise in Form einer Liste zum Eintragen einigen. Bei Partyräumen sollte jedem bewusst sein, dass hier auch fremde Gäste erlaubt sind – daran sollte sich keiner stören. Hingegen sollten Fitnessräume und Schwimmbad allein aus versicherungstechnischen Gründen stets nur von Bewohnern genutzt werden“, so Thomas Filor weiter. Stehen Modernisierungen der Gemeinschaftsräume an, werden die Kosten auf alle mitnutzenden Bewohner gleichermaßen verteilt. „Wer kein Interesse an einer Modernisierung hat, kann sich legitim aus dem Vorhaben raushalten und muss finanziell auch nichts beisteuern. Allerdings kann dann auch der spätere Zutritt zum neu sanierten Gemeinschaftsraum untersagt werden“, erklärt Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. 

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