Warum der
Rechnungshof Kritik an bundeseigenen Immobilien übt
Magdeburg,
19.10.2016. „Ursprünglich wurde der Bund immer stark kritisiert, wenn es darum
ging, Berliner Immobilien zum Höchstwert zu verkaufen“, erklärt
Immobilienexperte Thomas Filor. „Dies wirkt sich nämlich preistreibend auf den
Markt aus. Nun, wo der Bund die Verkaufspraxis ändern will, steht er allerdings
neuen Herausforderungen gegenüber“, so Filor. So übt der Bundesrechnungshof
Druck aus, indem das Gegenteil kritisiert wird: Einem aktuellen Bericht
zufolge, nehme der Bund durch seine neue Taktik Verluste in Kauf und die
aktuellen Werte seien „deutlich unter den am Markt erzielbaren Preisen“.
Derzeit wird der Direktverkauf von 4500 bundeseigenen Wohnungen in der
Hauptstadt geprüft. Es sei nicht vertretbar, dass „Mindereinnahmen in Kauf
genommen werden, die einen dreistelligen Millionenbetrag erreichen können“.
Hintergrund der Diskussion ist, dass Berlin rund 4500 Mietwohnungen des Bundes
direkt erwerben will, um deren Verkauf per Bieterverfahren an private
Eigentümer zu verhindern. „Auf diese Weise soll langfristig verhindert werden,
dass Mieter nach einem kostspieligen Verkauf ihrer Häuser durch
Modernisierungen zunehmend aus ihren Wohnungen verdrängt werden“, erklärt
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg.
Unterdessen
äußert die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), welche die
bundeseigenen Häuser und Grundstücke verwaltet, sie stehe hinter dem Land
Berlin und dem Vorhaben „seine sozialpolitischen Aufgaben zu erfüllen“. Jene
Verhandlungen laufen seit nunmehr zwei Jahren, bislang ergebnislos. Kritik
seitens des Bundesrechnungshof erntet die Bima, da sie nun von dem Verkauf per
Bieterverfahren – anders als früher – absehen und das, ohne
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Mit dem Direktverkauf würde die Bundesanstalt
„auf eine mögliche Erlösoptimierung verzichten“ – was sich wohl nicht mit den
Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung vereinbaren lasse. Die Vorsitzende des
Bundestags-Haushaltsausschusses, Gesine Lötzsch (Linke), fordert hingegen: „Die
Kritik des Rechnungshofs muss die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen
nun endlich überzeugen, dass wir eine Gesetzesänderung brauchen“. Thomas Filor
sagt abschließend: „Prinzipiell sollte es einen guten Mittelweg geben, der die
Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken unabhängig vom utopischen
Höchstpreisverfahren ermöglicht“, so Filor.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen