Donnerstag, 28. Juli 2016

Immobilienexperte Thomas Filor über mehr Wärme in der Immobilie


Warum gespaltenes Holz besser brennt und für mehr Wärme sorgt

Momentan genießen wir hierzulande die warme Sommerzeit und sorgen uns eher darum, einen kühlen Kopf in den eigenen vier Wänden zu bewahren. Doch der Winter kommt schneller, als man denkt, und die Frage nach der richtigen Klimaanlage oder genug Ventilatoren wandelt sich schnell in die Frage um: „Wie bekomme ich am schnellsten Wärme in meine Immobilie?“ „Die richtige Methode zur Wärmeerzeugung kann Mieter und Immobilienbesitzern gleichermaßen zu Kosteneinsparungen verhelfen“, bestätigt auch Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Wer mit Holz heizen möchte, sollte sich bereits jetzt damit beginnen, dieses zu sammeln“, rät Filor weiterhin. Denn wer in diesem Sommer Brennholz schlägt, kann es erst im übernächsten Winter verwenden. Dies bestätigt auch der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) in Frankfurt am Main und liefert des Weiteren den Ratschlag: Während des Holzmachens sollten die Ast- und Stammteile bereits gespalten werden, damit sie später besser brennen. Durch die Scheite, die durch das Spalten entstehen, kann das Holz besser brennen. Zudem ist Holz sehr umweltfreundlich: „Holz ist ein CO2-neutraler Brennstoff, denn beim Wachsen eines Baums wird genau so viel CO2 verbraucht, wie beim Brennen wieder freigesetzt wird. Das macht Holz eben umweltfreundlicher als Gas, Kohle oder Öl“, so Thomas Filor aus Magdeburg. 

Wichtig ist wirklich, dass die Scheite nach dem Sammeln zunächst circa zwei Jahre gut austrocknen und das an einem trockenen, witterungsgeschützten Ort. „Diese Zeit ist sehr wichtig einzuhalten, da feuchtes Holz nicht vollständig verbrennen kann. Zudem gibt teils nasses Holz Schadstoffe ab“, betont Thomas Filor. Aus diesem Grund ist es auch nur erlaubt, Holz zu verbrennen, das einen Feuchtegehalt von maximal 25 Prozent aufweist, was einem Wassergehalt von 20 Prozent entspricht. Dem HIK zufolge hat frisch geschlagenes Holz einen Feuchtegehalt von etwa 40 Prozent. „Sich an die entsprechenden Vorgaben zu halten, hat auch Vorteile für Ofenbesitzer, da feuchtes Holz den Ofen oder Schornstein beschädigen kann“, merkt Thomas Filor abschließend an.

Dienstag, 26. Juli 2016

Warum auch der Bund in der Verantwortung steht

Die Stadt München wächst stetig, die Preise und auch Mieten steigen. Der Oberbürgermeister der bayerischen Metropole Dieter Reiter will aus diesem Grunde  die umliegenden Gemeinden dazu motivieren, wieder mehr Bauland auszuweisen. Denn Bund und Land seien in der Pflicht: Auch sie müssten den Wohnungsbau stärker fördern sowie  bessere Verkehrsverbindungen erschaffen

Nur München allein wird im Jahr 2030 satte 200.000 Einwohner mehr zählen  als heute. Oberbürgermeister Dieter Reiter hat es sich zum Ziel gemacht,  jetzt gemeinsam mit dem Umland Strategien entwickeln, um den Wohnungsbau in der Region allgemein anzukurbeln. Der Startschuss wurde im März mit einer großen Konferenz im Rathaus gesetzt. Weitere Projekte sollen bald darauf folgen.

Donnerstag, 21. Juli 2016

Thomas Filor über den Einzug des Partners in eine Mietwohnung


Zieht der Partner ein, darf der Vermieter das eigentlich nicht verbieten

Die aktuellen Wohnverhältnisse kollidieren manchmal mit den sich ständig ändernden Lebenssituationen. So kann es durchaus passieren, dass man einen Partner findet, seine Mietwohnung jedoch nicht aufgeben möchte. „Möchte man dann, dass der neue Ehe- oder Lebenspartner einzieht, kann der Vermieter dieses Vorhaben in der Regel kaum verbieten“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Natürlich sollte der Mieter den Vermieter über solche Veränderungen innerhalb des Mietgegenstandes informieren. Doch eine explizite, schriftliche Zustimmung ist nicht notwendig“, so Thomas Filor weiter. Das bestätigt auch Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Gleiches gilt übrigens auch für Mieter, die Nachwuchs erwarten oder Kinder aus früheren Beziehungen oder Ehen in die Wohnung holen möchten“; fügt Thomas Filor hinzu. Der Immobilienexperte macht parallel dazu aber auch auf Ausnahmen aufmerksam: „Ist die Wohnfläche beispielsweise viel zu klein, wie im Falle einer 1-Zimmerwohnung, ist ein Einzug einer weiteren Person natürlich nicht möglich,“ so Filor. In diesen Fällen ist dies aber auch im Mietvertrag festgehalten. Natürlich gilt dies auch für größere Wohnungen bei steigender Personenzahl. Es können also auch keine acht Personen in eine 2-Zimmerwohnung mit 60 Quadratmeter einziehen. „Das hat damit etwas zu tun, dass Vermieter sich im Vorfeld überlegen und auch ihre Miete teilweise danach berechnen, wie viele Personen den Mietgegenstand in welchem Zeitraum abnutzen werden“, erklärt Thomas Filor. 


Unterdessen ist es grundsätzlich immer ratsam das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Ist die Wohnung nämlich erst einmal maßlos überbelegt, können Mieter auch eine Abmahnung erhalten. Lässt man es so weit kommen, muss der überschüssige Teil der neuen Bewohner wieder ausziehen. Geschieht dies nicht, kann eine Kündigung folgen. „Wichtig zu wissen ist auch, dass bei vertraglichen Berechnungen gewisse Wohnflächen nicht mit einbezogen werden, so beispielsweise ein Balkon oder eine Terrasse“, meint Filor abschließend. „Die Mitteilung an den Vermieter ist allein deswegen ratsam, weil sich daraus auch in der Regel die Nebenkostenpauschale darauf bezieht.“

Dienstag, 19. Juli 2016

Berlins Beliebtheit

Auf dem Berliner Wohnimmobilienmarkt fand in den letzten Jahren ein rasanter Aufholungsprozess statt. Vor dem Hintergrund des steigenden Bevölkerungswachstums, der im deutschen und internationalen Vergleich moderaten Preise, einer gestiegenen Kaufkraft sowie der starken Nachfrage seitens privater und institutioneller Investoren haben die Mieten und Kaufpreise in der Bundeshauptstadt inzwischen deutlich angezogen. Auch in Hinblick auf das neue Jahr bleiben Immobilienexperten optimistisch.

Donnerstag, 14. Juli 2016

Thomas Filor erklärt, warum Makler von einer Sanierung abraten


Warum immer mehr Makler keine energetische Sanierung empfehlen

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass mittlerweile jeder vierte Makler Vermietern von einer umfassenden Sanierung abrät, vor allem vor einer Neuvermietung. Dies bestätigt auch der Marktmonitor Immobilien 2016 (MMI) von immowelt.de. Demnach empfehlen 24 Prozent der Makler den Vermietern, von einer energetischen Sanierung Abstand zu nehmen. „Die Problematik besteht darin, dass die durch den fortlaufenden Immobilien-Boom hohen Kosten für Sanierungen hoch sind und das bei rückläufigen Investitions-Empfehlungen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Laut Immobilienportal immowelt.de habe sich der Trend in den vergangenen Jahren drastisch geändert: So rieten im Jahre 2015 nur 17 Prozent der Makler von energetischen Maßnahmen ab, 2012 waren es sogar nur 8 Prozent. Gleichzeitig meint jeder dritte Makler, dass ein besserer energetischer Standard dazu dient, höhere Mieten verlangen zu können. „Fakt ist, dass sich solche Investitionen für einen Vermieter nur lohnen, wenn sich die Ausgaben in gewisser Weise wieder durch spätere Mieteinnahmen rechtfertigen und damit aufwiegen lassen“, erklärt Thomas Filor. Die Mehrheit der Makler fürchtet jedoch, dass sich durch die hohen Standards der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechende Mieten nicht mehr realisieren lassen. Dies gilt laut Thomas Filor vor allem für Städte mit ohnehin günstigeren Mietpreisen.
Unterdessen ist die Nachfrage nach Immobilien in Großstädten bekanntermaßen so hoch, dass sich oft auch eine Immobilie ohne astreine energetische Standards problemlos vermieten lässt. Vor dem Verkauf einer Immobilie raten 28 Prozent der Makler von einer Sanierung im Vorfeld ab. In Boomstädten haben 40 Prozent der Befragten die Erfahrung gemacht, dass der energetische Standard keine oder kaum Auswirkungen auf die Vermarktung ihrer Immobilie hatte, hingegen waren es in mittelgroßen Städten 27 Prozent und in kleineren Städten 34 Prozent. Abschließend gibt Immobilienexperte Thomas Filor eine Faustregel mit auf den Weg: „Wenn man sich zu einer Sanierung entschließt, sollte man in aller erster Linie die Sanierung des Dachs und der Fenster in Betracht ziehen. Das macht nämlich schon enorm viel aus“, so Filor.

Dienstag, 12. Juli 2016

Immobilie warm gemacht

Der Vermieter hat sich stets um eine warme Wohnung zu kümmern – vor allem auch im kühlen Frühling. „Der Vermieter ist also nicht nur im Winter verantwortlich für eine warme Immobilie, sondern prinzipiell auch zu jeder anderen Jahreszeit“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Und das sogar 24 Stunden am Tag.“ Dies bestätigt auch der Landesverband Bayern des Deutschen Mieterbundes: So muss in allen Räumen der Wohnung zwischen 06.00 Uhr bis 24.00 Uhr eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius herrschen, während der Vermieter in der Nacht die Heizung zur Energieeinsparung herunterfahren kann. Aber auch nachts darf es nicht kälter als 16 Grad Celsius sein.

Donnerstag, 7. Juli 2016

Thomas Filor über Hausratversicherungen

Hausratversicherungen: Freiwillig oder Pflicht?

„Die aktuelle Hochwasserlage hierzulande lässt viele Mieter über den Abschluss einer Hausratversicherung nachdenken. Jedenfalls jene, die noch keine haben“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Auch Vermieter wollen sich natürlich in gewisser Weise absichern und sind bestrebt, dass ihre Mieter über eine solche Versicherung im Schadensfall verfügen. Allerdings können sie diese nicht dazu zwingen“, so Filor weiter. Oft findet man im Mietvertrag nämlich eine Klausel, die besagt, eine Hausratversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung sei Pflicht. „Diese ist allerdings unwirksam“, bestätigt nicht nur Thomas Filor, sondern auch Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Selbst wenn ein Mieter eine Hausratversicherung abschließen sollte, heißt das im Gegenzug nicht etwa, dass der Vermieter sich von seinen eigenen Pflichten distanzieren kann. Dazu gehört beispielsweise auch, dass der Vermieter nach einem Unwetter dafür Sorge zu tragen hat, die Wohnung wieder bewohnbar zu machen. „Wichtig sind in erster Linie natürlich zunächst die Immobilie selbst, aber auch die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände, was viele Mieter gar nicht wissen“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Gehören Einrichtungsgegenstände wie Möbel hingegen dem Mieter, braucht er in dem Fall wieder eine eigene Hausratversicherung, um den Schaden erstattet zu bekommen, aber nur, sofern die Police eine Elementarschadenklausel enthält“, erklärt Filor.


Unterdessen kann der Vermieter mit dem Mieter eine Abmachung über den Abschluss einer Hausratversicherung bei beidseitigem Interesse individuell vereinbaren. „Im Endeffekt kann der Mieter aber frei darüber entscheiden, wie und wo er die Versicherung dann abschließt“, sagt der Magdeburger Immobilienspezialist Thomas Filor abschließend. Laut Verbraucherschützern spielt hier auch die Lage der Immobile sowie der Wert des Hausrates eine ausschlaggebende Rolle.

Dienstag, 5. Juli 2016

Hannover ist besser als sein Ruf

Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass die norddeutsche Stadt Hannover viel besser ist , als sein Ruf vermuten lässt: So bietet die niedersächsische Hauptstadt Immobilieninvestoren gute Chancen, während die Preise noch erschwinglich sind. „immerhin ist Hannover das zweitwichtigste Wirtschafts- und Verwaltungszentrum in der Norddeutschen Tiefebene, nach Hamburg“, so Filor. Hannover hat derzeit mehr als eine halbe Million Einwohner, bis 2020 soll die Bevölkerungszahl um fünf Prozent steigen.