Wer beim
Immobilienkredit nach einer Trennung haftet
Magdeburg, 09.05.2016. „Ehepaare, die sich scheiden lassen
möchten, könnten unter Umständen Probleme mit ihrem Baukredit bekommen“, erklärt
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Die Problematik besteht darin,
dass Ehepartner ihre Immobilie oft gemeinsam finanzieren. Daran gibt es erst
einmal nichts Negatives auszusetzen. Beide nehmen einen Kredit, also haften sie
auch gleichermaßen.“ So gibt es aber auch andere Arten der Vereinbarung: Laut
einer Entscheidung des Oberlandesgericht Brandenburg (Az.: 10 WF 15/15) verhält
es sich so, dass wenn einer der beiden Ehepartner allein ein Interesse am Kauf
der Immobilie und der Aufnahme des Kredits äußert, er auch alleine dafür
aufkommen muss – nach einer Trennung kann er in diesem Fall keinen Ausgleich
verlangen. In dem von der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen
Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall hatte das Ehepaar für die Finanzierung
eines Hauses gemeinsam einen Kredit aufgenommen. „Wichtig ist allerdings, was
genau im Grundbuch eingetragen wurde“, so Thomas Filor weiter. Hier war
lediglich der Ehemann als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und zahlte auch
dementsprechend auch die Kreditraten. Sobald das Thema Scheidung aufkam,
verlangte seine Frau jedoch den anteiligen Ausgleich der Verbindlichkeiten,
blieb aber erfolglos. Das Gericht entschied, dass der Mann keinen Ausgleichsanspruch
gegenüber seiner Frau hat.
Unterdessen unterstrich das Gericht aber, bei der Entscheidung
sei es nicht unbedingt ausschlaggebend gewesen, dass der Mann während der Ehe
die Raten allein übernommen habe. Entscheidend sei das Interesse eines
Ehepartners, warum der Kredit aufgenommen worden sei. Auch wenn nach außen
beide Partner gegenüber der Bank hafteten, gelte dies nicht gegeneinander. Es
müsse derjenige für den gemeinsamen Kredit aufkommen, der der alleinige
Eigentümer der Immobilie sei und diese auch nach der Trennung alleine nutze. „Falls
die Immobilie zum Scheidungskind wird, muss man sich einfach im Vorfeld
gemeinsam informieren, wie man weiter verfährt, vorausgesetzt dies ist noch
möglich“, sagt Thomas Filor abschließend.
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