Dienstag, 5. April 2016

Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg: Die Schimmel-Schuldfrage

Es ist ein ewiges Streitthema zwischen Mieter und Vermieter: wer ist schuld an der Entstehung von Schimmel? Finden Mieter nämlich eine Schimmelfläche in ihrer Immobilie, pochen sie meist auf Mietminderung – und das laut Gerichtsurteil zurecht. So erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB), dass Mieter aufgrund von Feuchtigkeitsschäden und Schimmel die Miete durchaus mindern können. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass der Mieter nicht selbst verantwortlich für die Entstehung des Schimmels ist.

2 Kommentare:

  1. Solche Dinge sind doch immer schwer nachzuweisen. Wenn der Mieter beispielsweise nicht lüftet (hatten wir schon in einer Einheit gehabt), dann entsteht Schimmel. Wenn er dann auf Mietminderung klagt, müsse sie eigentlich eine Kamera laufen lassen, dass die Fenster nie auf sind. Und das ist nicht erlaubt.

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  2. Dabei ist richtig lüften echt wichtig:
    Richtig lüften heißt regelmäßig lüften: zwei bis vier Mal täglich In jeder Wohnung entsteht Feuchtigkeit. Rund zwölf Liter Wasser kommen bei einem 4-Personen-Haushalt pro Tag zusammen und die müssen durch richtiges Lüften wieder raus. Sonst lagert sich die Feuchtigkeit als Tauwasser an der kältesten Stelle im Zimmer ab – das ist besonders im Winter ein schmackhafter Nährboden für Schimmel. Nur mit der richtigen Dosis frischer Luft erhalten Sie ein gesundes und angenehmes Raumklima. Die Wohnung richtig lüften heißt: zwei bis vier mal täglich die Fenster aufmachen. .

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