Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg
macht darauf aufmerksam, dass Mängel an der Mietwohnung zwar so schnell wie
möglich beseitigt werden müssen – dafür muss jedoch der Vermieter sorgen.
Hierbei ist es jedoch wichtig, dass die jeweiligen Mieter einen
Handwerker-Termin bestätigen. Wenn sie dies nicht tun, sind sie auch nicht
verpflichtet, dem Handwerker Eintritt in die Wohnung zu verschaffen. Dies
entschied das Amtsgericht Köln kürzlich.
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