Donnerstag, 10. März 2016

Immobilienexperte Thomas Filor erklärt, warum der Vermieter den Mieter vor Wildschweinen schützen muss


Klingt skurril, ist aber so: Wildschweine können für Mieter ein Problem darstellen 

„Wenn es ein Wildschwein-Problem in einer entsprechenden Mietgegend gibt, ist der Vermieter verpflichtet, seine Mieter sowohl zu informieren, als auch zu schützen“, sagt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Viele Mieter machen sich darüber gar keine Gedanken, da sie zwar beispielsweise in Waldnähe wohnen, aber denken, dass keine Tiere ihr Grundstück betreten können“, so der Immobilienexperte Thomas Filor. Denn wenn Wildschweine erst einmal anfangen, dass Grundstück zu durchwühlen, entsteht einerseits ein eventuell großer Schaden, anderseits kann es für Mieter auch gefährlich werden. „Der Vermieter ist also verpflichtet, das Grundstück im Vorfeld entsprechend zu sichern“, so Thomas Filor. 

So entschied das Landgericht Berlin kürzlich, dass der Vermieter geeignete Maßnahmen veranlassen muss, um seine Mieter langfristig abzusichern. Im Fall, der in Berlin verhandelt wurde, ging es um ein Mietshaus, welches sich auf einem großen Grundstück in Waldnähe befindet. Der klagende Mieter bewohnt eine Wohnung im Erdgeschoss mit zwei dazu gehörigen Terrassen. So tauchten auf seinem Grundstück mehrmals Wildschweine auf, sogar mit Frischlingen. Um sich zu schützen, spannte der Mieter stromgeladene Sicherheitsdrähte auf, welche bis zur Grundstücksgrenze reichten. Des Weiteren begann der Mieter weniger Miete an den Vermieter zu zahlen und forderte diesen auf den alten Zaun zu reparieren oder auszutauschen. Nachdem der Vermieter allerdings seine Forderungen ignorierte, verklagte er ihn – mit Erfolg. Dabei sei es nicht auschlaggebend, ob jemand bereits durch die Tiere verletzt wurde. „Entscheidend ist an dieser Stelle die Grundannahme, dass die Wildschweine eine potentielle Gefahr darstellen“, so Thomas Filor aus Magdeburg. Abschließend entschied das Gericht, dass eine Mietminderung von 10 bis 20 Prozent in diesem Falle angemessen sei.

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