Dienstag, 9. Februar 2016

Thomas Filor, Immobilienexperte aus Magdeburg: Vermieter muss für eine warme Wohnung sorgen

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass der Vermieter sich stets um eine warme Wohnung zu kümmern hat – vor allem auch im kühlen Frühling. „Der Vermieter ist also nicht nur im Winter verantwortlich für eine warme Immobilie, sondern prinzipiell auch zu jeder anderen Jahreszeit“, so Thomas Filor. „Und das sogar 24 Stunden am Tag.“ Dies bestätigt auch der Landesverband Bayern des Deutschen Mieterbundes: So muss in allen Räumen der Wohnung zwischen 06.00 Uhr bis 24.00 Uhr eine Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius herrschen, während der Vermieter in der Nacht die Heizung zur Energieeinsparung herunterfahren kann. Aber auch nachts darf es nicht kälter als 16 Grad Celsius sein.

3 Kommentare:

  1. Ich dachte immer, dass das Problem auf der anderen Seite besteht. Dass die Verwaltungen zu spät die Heizungen einschalten.

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    1. Genau zu dem Thema gibt es auch sehr konkrete Entscheidungen. Danach muss ein Vermieter die Heizung auch dann außerhalb der Kernzeiten einschalten lassen, wenn die Temperatur nachhaltig für eine gewisse Zeit unter einen bestimmten Grad sinkt.

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    2. Angela Steinbruch16. Februar 2016 um 08:00

      Hierzu gab es in ntv einen guten Hinweis: Gesetzlich ist die Heizperiode nicht festgelegt. Deshalb sind die Betriebszeiten der Zentralheizung meistens im Mietvertrag geregelt. In manchen Musterverträgen beginnt die Saison schon am 15. September. Der Vermieter kann sich aber auch etwas länger Zeit lassen, wenn es keine entsprechenden Mietvertragsklauseln gibt: In der Rechtsprechung wurde allgemein der 1. Oktober als Stichtag gesetzt, bis Ende April sollte die Heizung verfügbar sein.

      Manchmal frieren die Mieter aber schon früher, insbesondere in schlecht isolierten Wohnungen. Deshalb muss der Vermieter auch außerhalb der vorgeschriebenen Heizzeiten für Wärme sorgen, wenn es draußen kalt ist. Sinkt die Zimmertemperatur bei geschlossenen Fenstern zeitweise auf weniger als 18 Grad, muss die Heizanlage in Betrieb gehen. Dann jedenfalls, wenn die Wetterprognose für die nächsten ein bis zwei Tage keine Besserung verheißt. Fällt das Innenthermometer unter die 16 Grad-Marke, muss sofort geheizt werden.

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