Donnerstag, 4. Februar 2016

Immobilien - Experte Thomas Filor aus Magdeburg: Über die Angst der Mieter bei Besitzerwechsel


Warum eine Mieterhöhung durch Besitzerwechsel nicht rechtens ist

"Viele Mieter befürchten eine Mieterhöhung im Falle eines Eigentümerwechsels", erklärt Immobilien - Experte Thomas Filor Magdeburg. Da gerade derzeit viele Immobilien als sogenannte Kapitalanlagen ihren Besitzer wechseln, fürchten viel Mieter, dass es zu unangemessenen Mieterhöhungen kommt. "Hier kann man die Mieter beruhigen, denn es gibt eindeutige rechtliche Vorschriften, was beim Besitzerwechsel möglich ist und was eben nicht", erklärt der Magdeburger Immobilien - Experte Thomas Filor. 

Hierauf macht unter anderem auch der Mieterverein München aufmerksam. "Diejenigen Mieter, die in einem Haus oder eine Eigentumswohnung zur Miete wohnen, brauchen sich also nicht zu sorgen, dass sich durch einen Eigentümerwechsel spürbar etwas verändert" so Thomas Filor weiter. 

Fakt ist nämlich, dass der neue Eigentümer alle Rechte und Pflichten des alten Eigentümers übernimmt und damit auch entsprechend verantwortungsbewusst umzugehen hat. Es muss also kein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden und beim bereits geschlossenen Mietvertrag dürfen letztlich nur aufgrund des Besitzerwechsels keine Änderungen beispielsweise im Hinblick auf die Kündigungsfristen vorgenommen werden. "Gängige Kündigungsgründe, wie beispielsweise wegen Eigenbedarf. Bleiben jedoch bestehen", erklärt Thomas Filor. Wichtig ist dabei zu wissen, dass beim Thema Mieterhöhungen die gleichen Voraussetzungen gelten wie beim alten Vermieter.

"So dürfen Mietanpassungen nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten oder eben nach aufwendiger Sanierung vorgenommen werden. Letzteres ist aber ohnehin mit dem Mieter abzustimmen" meint Filor. Der Mieterverein München macht zusätzlich darauf aufmerksam, dass Mieter ihre monatlichen Zahlungen nicht von sich selbst aus ändern sollten, sondern der neue Eigentümer und Vermieter die Miete erst durch eine entsprechende Berechtigung nachzuweisen hat. Dies kann zum Beispiel durch einen Grundbuchauszug erfolgen, wird aber in der Regel durch ein Schreiben der nahezu immer vorhanden Hausverwaltung ersetzt. "Wer Interesse an einem guten Umgang mit seinen Mietern hat, wird ohnehin das persönliche Gespräch suchen. Dies hat sich noch immer als die beste Gelegenheit erwiesen, offene Fragen zu klären", so Thomas Filor abschließend.

5 Kommentare:

  1. Früher gab es oft Missbrauchsfälle, wo Mieter systematisch aus Wohnungen rausgeekelt wurden, weil man sie dann teurer vermieten oder verkaufen konnte. Da hat der Gesetzgeber zum Glück recht massive Vorschriften erlassen, die sich im Mieterrecht wiederfinden.

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  2. Danke für die Information. Wir stecken gerade in so einer Situation. Das hat uns weitergeholfen.

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  3. Man sollte Bedenken, dass es Wochen dauern kann, bis der neue Grundbuchauszug vorliegt. Der neue Vermieter wird wohl kaum so lange auf die Miete warten wollen. Ich denke, da ist der persönliche Kontakt am besten. Und schließlich kann man im Zweifel ja die Hausverwaltung oder den Vorbesitzer anrufen und sich rückbestätigen.

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  4. Ich hab mal irgendwo gehört, dass der Verkäufer den Mieter in jedem Fall sowieso über den Kauf in Kenntnis setzen muss, weil der Vorkaufsrechte hätte. Stimmt das?

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    1. Das ist generell richtig. Es gibt hierzu einen guten Beitrag in der FAZ: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/wann-besitzen-mieter-bei-einem-wohnungsverkauf-ein-vorkaufsrecht-13763989.html

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