Schuldenfrei den Umzug
überstehen
„Dass ein Umzug in vielen Fällen sehr kostspielig sein kann,
sollte jedem bewusst sein“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Wenn
man sich jedoch im Vorfeld über einige Dinge wie Mietkaution und Maklercourtage
im Klaren ist, muss man sich nicht zwangsläufig verschulden“. Bei der
Mietkaution, welche in der Regel 3 Nettomonatskaltmieten beträgt, überträgt der
Mieter dem Vermieter eine gewisse Sicherheit, falls dieser nach der Kündigung
der Wohnung nicht in der Lage ist, ausstehende Mietzahlungen zu begleichen oder
sich um die Renovierung der Wohnung zu kümmern. „Ist der Mieter nicht in der
Lage die Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen, gibt es auch die
Möglichkeit einer Kautionsbürgschaft, in welcher die Bank vorerst die Kosten
trägt“, so Thomas Filor weiter. Bei offenstehenden Summen wendet sich der
Vermieter in diesem Fall ans Finanzunternehmen. Eine derartige
Kautionsbürgschaft lässt sich innerhalb weniger Tage beantragen, allerdings
muss vorher mit dem Vermieter besprochen werden, ob er eine Bankbürgschaft
akzeptiert. Ist die Bürgschaft bewilligt, erhält der Mieter meist zwischen zwischen
1.000 und 1.500 Euro, welche natürlich individuell für den Umzug eingesetzt
werden können. So ist beispielsweise die Beauftragung eines Umzugsunternehmens
meist sehr kostspielig – dafür spart man sich aber auch viel Stress, da die
Möbel auf und abgebaut werden. „Wenn man allerdings einen Lieferwagen mietet
und früh genug Freunde und Bekannte um Hilfe bittet, kann man an dieser Stelle
viel Geld sparen“, weiß Thomas Filor. Dieses Geld kann man dann in neue Möbel,
eine neue Küche, Tapeten oder Böden investieren.
Unterdessen ist, beziehungsweise war, die Maklercourtage vielen
Mietsuchenden immer ein Dorn im Auge. Diese Summe musste nämlich neben der
Kaution direkt an den vermittelnden Makler gezahlt werden. „Diese Regelung
wurde allerdings dieses Jahr vom Bestellerprinzip abgelöst“, erklärt
Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Nun fallen die Kosten in den
seltensten Fällen auf den Mieter zurück, sondern eher auf den Vermieter.
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