Donnerstag, 28. Mai 2015

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Das Bestellerprinzip bei Wohnungsvermietungen

Ab nächster Woche, genau genommen ab dem 01.06.2015, gilt das Bestsellerprinzip bei Wohnungsvermietungen. Immobilienexperte Thomas Filor macht darauf aufmerksam, dass derjenige, der den Makler bestellt, die Courtage zahlt. Zwar rechnet er ab nächster Woche mit weniger Aufträgen von Vermietern, aber auch mit einer positiven Auswirkung auf das negativ behaftete Branchenimage. Dabei bezieht er sich auf eine Umfrage der unabhängigen Immobilienberatung talocasa unter 300 Immobilienmaklern, laut der von 74 Prozent der Befragten glauben, dass es schwarze Schafe durch das Bestellerprinzip schwerer haben werden. Dass gute Makler trotz Bestellerprinzips erfolgreich sein werden, davon sind hingegen 78 Prozent überzeugt. 


2 Kommentare:

  1. Eigentlich ist es doch richtig, dass die jenige den Makler bezahlen muss, der ihn auch beauftragt.

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  2. Bin vollkommen deiner Meinung! Da wurde in den letzten Jahrzehnten sehr viel Schindluder betrieben.

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