Dienstag, 12. Mai 2015

Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg: Alternativen zur Mietpreisbremse


Die Mietpreisbremse soll die steigenden Wohnkosten in Ballungsgebieten begrenzen – doch es scheint vielversprechende Alternativen zu geben

„Die Mietpreisbremse verfolgt auf den ersten Blick ambitionierte Ziele“, meint Immobilienexperte Thomas Filor. Nichtsdestotrotz macht der Bund der Steuerzahler (BdSt) darauf aufmerksam, dass es wesentlich bessere Möglichkeiten dafür gibt, das Wohnen für die Bundesbürger erschwinglicher zu gestalten. Hierzu macht der BdSt fünf Vorschläge, die sowohl Mieter, als auch Eigentümer entlasten sollen. „Die Mietpreisbremse wird aus mehreren Gründen kritisiert, aber vor allem wegen der Annahme, sie sei nur für die Mieterseite von Vorteil“, erklärt Thomas Filor. Auch für den Präsidenten des BdSt, Reiner Holznagel, gibt es wirksamere Instrument als die Mietpreisbremse, um Voraussetzungen für bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Grundvoraussetzung sei demnach, dass der Staat das Wohnen nicht durch eine Vielzahl von Steuern und Abgaben verteuert, sondern Entlastungen bei der Grund-, Strom-, Mehrwert- und Grunderwerbsteuer schafft.
Laut BdSt ist die Grundsteuer mit einem Aufkommen von rund 12,5 Milliarden Euro (2013) eine wichtige kommunale Einnahmequelle. Sie wird in einem dreistufigen Verfahren festgesetzt. Ausgangspunkt ist der sogenannte Einheitswert, der in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen von 1964 beruht. In den neuen Bundesländern stammen die Bewertungsgrundlagen sogar aus dem Jahr 1935. Da die Gemeinden die Hebesätze der Grundsteuer eigenständig festlegen können, tun sie dies auch: Sechs von zehn Gemeinden haben seit 2010 den Hebesatz der Grundsteuer B mindestens einmal erhöht. „Um die Eigentümer langfristig zu entlasten, müsste die Grundsteuer aufkommensneutral reformiert werden“, so Filor weiter.
Des Weiteren ist die Belastung des privaten Stromverbrauchs mit Steuern in den letzten Jahren deutlich gestiegen: „Machten die staatlichen Abgaben 1998 noch 25 Prozent des Strompreises aus, waren es 2014 rund 52 Prozent, „ so der BdSt-Präsident. Laut Thomas Filor leiden vor allem Privathaushalte darunter, da sie keine Ermäßigungen in Anspruch nehmen können. Eine Idee wäre, wie in den anderen EU-Staaten, Erdgas, Elektrizität und Fernwärme auch hierzulande nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu belasten. „Schließlich geht es darum Mieter und Vermieter gleichermaßen zu entlasten, doch die Politik muss die Weichen dafür stellen“, so der Immobilienexperte Thomas Filor.

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