Die Mietpreisbremse soll die steigenden Wohnkosten in Ballungsgebieten begrenzen – doch es scheint vielversprechende Alternativen zu geben
„Die Mietpreisbremse verfolgt auf den ersten Blick
ambitionierte Ziele“, meint Immobilienexperte Thomas Filor. Nichtsdestotrotz
macht der Bund der Steuerzahler (BdSt) darauf aufmerksam, dass es wesentlich
bessere Möglichkeiten dafür gibt, das Wohnen für die Bundesbürger erschwinglicher
zu gestalten. Hierzu macht der BdSt fünf Vorschläge, die sowohl Mieter, als
auch Eigentümer entlasten sollen. „Die Mietpreisbremse wird aus mehreren
Gründen kritisiert, aber vor allem wegen der Annahme, sie sei nur für die
Mieterseite von Vorteil“, erklärt Thomas Filor. Auch für den Präsidenten des
BdSt, Reiner Holznagel, gibt es wirksamere Instrument als die Mietpreisbremse,
um Voraussetzungen für bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Grundvoraussetzung sei
demnach, dass der Staat das Wohnen nicht durch eine Vielzahl von Steuern und
Abgaben verteuert, sondern Entlastungen bei der Grund-, Strom-, Mehrwert- und
Grunderwerbsteuer schafft.
Laut BdSt ist die Grundsteuer mit einem Aufkommen von
rund 12,5 Milliarden Euro (2013) eine wichtige kommunale Einnahmequelle. Sie
wird in einem dreistufigen Verfahren festgesetzt. Ausgangspunkt ist der
sogenannte Einheitswert, der in den alten Bundesländern auf den
Wertverhältnissen von 1964 beruht. In den neuen Bundesländern stammen die
Bewertungsgrundlagen sogar aus dem Jahr 1935. Da die Gemeinden die Hebesätze
der Grundsteuer eigenständig festlegen können, tun sie dies auch: Sechs von
zehn Gemeinden haben seit 2010 den Hebesatz der Grundsteuer B mindestens einmal
erhöht. „Um die Eigentümer langfristig zu entlasten, müsste die Grundsteuer
aufkommensneutral reformiert werden“, so Filor weiter.
Des Weiteren ist die Belastung des privaten
Stromverbrauchs mit Steuern in den letzten Jahren deutlich gestiegen: „Machten
die staatlichen Abgaben 1998 noch 25 Prozent des Strompreises aus, waren es
2014 rund 52 Prozent, „ so der BdSt-Präsident. Laut Thomas Filor leiden vor
allem Privathaushalte darunter, da sie keine Ermäßigungen in Anspruch nehmen
können. Eine Idee wäre, wie in den anderen EU-Staaten, Erdgas, Elektrizität und
Fernwärme auch hierzulande nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben
Prozent zu belasten. „Schließlich geht es darum Mieter und Vermieter
gleichermaßen zu entlasten, doch die Politik muss die Weichen dafür stellen“,
so der Immobilienexperte Thomas Filor.
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