Die Bundesregierung verzögert die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip. Diesen Verdacht äußerte der Deutsche Mieterbund. „Bei beiden Themen gibt es viel Gegenwehr“, so laut Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips, „deshalb hoffe ich, dass niemand einknickt.“ Es sei durchaus zu hören, dass die Gegner dieser Gesetzesvorlagen auf Verzögerung setzten. „Wir hoffen, dass die Mietpreisbremse zum 1. Januar des kommenden Jahres endlich wirksam wird“, so laut Rips. Hierfür allerdings müsse die parlamentarische Arbeit nach der Sommerpause wieder zügig aufgenommen werden. Ende März schon hatte Maas einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem Vermieter bei einer Wiedervermietung zukünftig nur noch 10 Prozent mehr als die ortsübliche Miete verlangen dürfen. Die Länder sollen für fünf Jahre spezielle Gebiete ausweisen dürfen, in denen die Mietpreisbremse greift. Die Immobilienbranche hingegen spricht von einer Neubaubremse, da der Bau von Wohnungen für Investoren somit unattraktiver werde. Der Mieterbund wies dagegen darauf hin, dass neue Wohnungen bei der ersten Vermietung von der Mietpreisbremse ja ausgenommen seien. Dazu, dass in Zukunft der Auftraggeber den Makler bezahlen soll, („Bestellerprinzip“), äußerte Lukas Siebenkötter, Direktor des Mieterbundes: „Das ist das Marktwirtschaftlichste überhaupt, wenn der bezahlt, der bestellt hat.“ Maklerverbände allerdings laufen Sturm gegen diese Pläne. „Vielleicht entsteht aber nun auch nur ein Wettbewerb, welcher Makler seine Leistungen günstiger anbieten kann“, sagte Siebenkötter zu diesem Thema.
Donnerstag, 17. Juli 2014
Thomas Filor Magdeburg:Verzögerungstaktik der Bundesregierung
Die Bundesregierung verzögert die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip. Diesen Verdacht äußerte der Deutsche Mieterbund. „Bei beiden Themen gibt es viel Gegenwehr“, so laut Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips, „deshalb hoffe ich, dass niemand einknickt.“ Es sei durchaus zu hören, dass die Gegner dieser Gesetzesvorlagen auf Verzögerung setzten. „Wir hoffen, dass die Mietpreisbremse zum 1. Januar des kommenden Jahres endlich wirksam wird“, so laut Rips. Hierfür allerdings müsse die parlamentarische Arbeit nach der Sommerpause wieder zügig aufgenommen werden. Ende März schon hatte Maas einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem Vermieter bei einer Wiedervermietung zukünftig nur noch 10 Prozent mehr als die ortsübliche Miete verlangen dürfen. Die Länder sollen für fünf Jahre spezielle Gebiete ausweisen dürfen, in denen die Mietpreisbremse greift. Die Immobilienbranche hingegen spricht von einer Neubaubremse, da der Bau von Wohnungen für Investoren somit unattraktiver werde. Der Mieterbund wies dagegen darauf hin, dass neue Wohnungen bei der ersten Vermietung von der Mietpreisbremse ja ausgenommen seien. Dazu, dass in Zukunft der Auftraggeber den Makler bezahlen soll, („Bestellerprinzip“), äußerte Lukas Siebenkötter, Direktor des Mieterbundes: „Das ist das Marktwirtschaftlichste überhaupt, wenn der bezahlt, der bestellt hat.“ Maklerverbände allerdings laufen Sturm gegen diese Pläne. „Vielleicht entsteht aber nun auch nur ein Wettbewerb, welcher Makler seine Leistungen günstiger anbieten kann“, sagte Siebenkötter zu diesem Thema.
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