Die Einführung des „Bestellerprinzips“ als Gesetz für Immobilienmakler ist wohl verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt es in einem Fachgutachten des emeritierten Staatsrechtlers Friedhelm Hufen, wie der Immobilienverband Deutschland (IVD) jüngst mitteilte. Laut des Mainzer Wirtschaftsrechtlers handelt es sich hierbei um einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit. Dieser Eingriff treffe einseitig nur eine Berufsgruppe, die für die Missstände am Wohnungsmarkt aber nicht verantwortlich sei. Nach Ansicht von Friedhelm Hufen handelt es sich nicht nur um eine Art Preisbindung oder Gebührenbegrenzung, sondern um ein „nahezu ausnahmsloses Entgelt- und damit Vertragsabschließungsverbot“. Den Immobilienmaklern werde damit ein „Sonderopfer“ zugemutet. Und auch in die allgemeine Vertragsfreiheit der Wohnungssuchenden greife die Regierung mit dem „Bestellerptinzip“ unverhältnismäßig weit ein. SPD und CDU/CSU hatten die Verschärfung des Wohnungsvermittlungsgesetzes im Koalitionsvertrag verankert; Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte dann dafür Ende März einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt. Schaltet demnach zukünftig ein Immobilieneigentümer bei einer geplanten Vermietung einen Makler ein, muss er für die Kosten auch selber aufkommen. Jegliche Vereinbarungen, die dazu dienen, die Courtagen auf die Mieter abzuwälzen, sollen dann unwirksam werden.
Donnerstag, 3. Juli 2014
Thomas Filor Magdeburg: Gutachten hält „Bestellerprinzip“ für verfassungswidrig
Die Einführung des „Bestellerprinzips“ als Gesetz für Immobilienmakler ist wohl verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt es in einem Fachgutachten des emeritierten Staatsrechtlers Friedhelm Hufen, wie der Immobilienverband Deutschland (IVD) jüngst mitteilte. Laut des Mainzer Wirtschaftsrechtlers handelt es sich hierbei um einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit. Dieser Eingriff treffe einseitig nur eine Berufsgruppe, die für die Missstände am Wohnungsmarkt aber nicht verantwortlich sei. Nach Ansicht von Friedhelm Hufen handelt es sich nicht nur um eine Art Preisbindung oder Gebührenbegrenzung, sondern um ein „nahezu ausnahmsloses Entgelt- und damit Vertragsabschließungsverbot“. Den Immobilienmaklern werde damit ein „Sonderopfer“ zugemutet. Und auch in die allgemeine Vertragsfreiheit der Wohnungssuchenden greife die Regierung mit dem „Bestellerptinzip“ unverhältnismäßig weit ein. SPD und CDU/CSU hatten die Verschärfung des Wohnungsvermittlungsgesetzes im Koalitionsvertrag verankert; Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte dann dafür Ende März einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt. Schaltet demnach zukünftig ein Immobilieneigentümer bei einer geplanten Vermietung einen Makler ein, muss er für die Kosten auch selber aufkommen. Jegliche Vereinbarungen, die dazu dienen, die Courtagen auf die Mieter abzuwälzen, sollen dann unwirksam werden.
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