Mittwoch, 7. Mai 2014

Thomas Filor , Magdeburg: Gebäudepass jetzt Pflicht


Ab Mai 2014 dürfen Gebäude  nur noch mit Energieausweis vermietet oder verkauft werden. Doch Viele Eigentümer haben noch keinen Energieausweis. Bei Inseraten müssen zukünftig Effizienzdaten anzugeben sein, bei Besichtigungen muss der Energieausweis sogar vorliegen.
Ab dem  1. Mai an sind Vermieter und Verkäufer von Wohnungen verpflichtet, den potenziellen  Interessenten spätestens bei der Besichtigung der Wohnung oder des Hauses den Energieausweis vorzulegen. Bisher  mussten die Eigentümer diesen Ausweis den Kauf- oder Mietinteressenten nur zugänglich machen, wenn diese es ausdrücklich verlangten.
Eigentümer können wie bisher zwischen zwei Varianten wählen, entweder dem Energieverbrauchs- oder dem Energiebedarfsausweis. Während der Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Energieverbrauchswerten der vergangenen drei Jahre basiert, berechnet der Bedarfsausweis auf Grundlage der Gebäudekubatur und des Heizsystems den theoretischen Energiebedarf. Dabei beziehen sich beide Varianten immer auf das gesamte Gebäude und nicht auf die einzelne Wohneinheit.
Vorteil des Verbrauchsausweises: Er ist deutlich preisgünstiger. Zugelassen ist er laut Happ jedoch nur bei Gebäuden, die mindestens fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Bei neu errichteten Wohngebäuden ist ausschließlich der Bedarfsausweis erlaubt. Keinen Energieausweis brauchen denkmalgeschützte Immobilien. Ausstellen dürfen den Ausweis dafür qualifizierte Fachleute wie Architekten, Bauingenieure oder Heizungsbauer.
Die Inhaber eines Energieausweises nach den alten Vorschriften können sich hingegen entspannt zurücklehnen, denn der bleibt zehn Jahre lang gültig.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen