Mittwoch, 5. Februar 2014

Filor Magdeburg: Berlin setzt erstmalig Gesetz über Zweckentfremdung von Wohnraum um

Laut dem Statistischen Bundesamt steigen die Mieten nirgendwo in Deutschland so stark wie in Berlin. Vor allem  in den Innenstadtlagen wird der bezahlbare Wohnraum immer knapper. Ein Grund dafür ist die wachsende Zweckentfremdung von Privatwohnungen. Nach jüngsten Schätzungen sind dadurch in den letzten Jahren rund 15.000 Wohnungen vom Markt verschwunden. Diese Entwicklung hat auch das Berliner Abgeordnetenhaus vernommen und verabschiedete Ende November letzten  Jahres das „Gesetz über das Verbot von Zweckentfremdung von Wohnraum“. Durch das neue Gesetz soll zukünftig verhindert werden, dass immer mehr Wohnungen statt zu privaten Wohnzwecken lieber an Feriengäste vermietet werden. Außerdem sieht es zeitgleich starke Einschränkungen bei der gewerblichen Nutzung von Wohnraum vor.  Jetzt  hat der Berliner Senat eine entsprechende Verordnung beschlossen und setzt es auch sofort um. Denn jetzt  steht die gewerbliche Nutzung von Wohnraum, also auch die zeitweilige Vermietung an Urlauber, unter absoluter Genehmigungspflicht. Außerdem werden in der Verordnung die Grundlagen des Verbots detailliert dargelegt. Bei Verstoß drohen dann ordentliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Kontrolliert wird das neue Verbot von den  Berliner Bezirken. Rechtskräftig wird die neue Gesetzgebung erst nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin und gilt dann für das gesamte Stadtgebiet.

1 Kommentar:

  1. Eigentlich ist es ja ein Unding, dass Wohnungsbesitzer über ihr Eigentum nicht frei verfügen dürfen. Diese Regelungen sollten sich ausschließlich auf Wohnungsbaugesellschaften beschränken. Wenn ich irgendwo eine Eigentumswohnung habe, muss ich auch selbst entscheiden dürfen, ob ich eine Dauermieter nehme oder sie für Besucher nutze.

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