Laut dem Statistischen Bundesamt steigen die Mieten nirgendwo
in Deutschland so stark wie in Berlin. Vor allem in den Innenstadtlagen wird der bezahlbare Wohnraum immer
knapper. Ein Grund dafür ist die wachsende Zweckentfremdung von
Privatwohnungen. Nach jüngsten Schätzungen sind dadurch in den letzten Jahren
rund 15.000 Wohnungen vom Markt verschwunden. Diese Entwicklung hat auch das
Berliner Abgeordnetenhaus vernommen und verabschiedete Ende November letzten Jahres das „Gesetz über das Verbot von
Zweckentfremdung von Wohnraum“. Durch das neue Gesetz soll zukünftig verhindert
werden, dass immer mehr Wohnungen statt zu privaten Wohnzwecken lieber an
Feriengäste vermietet werden. Außerdem sieht es zeitgleich starke
Einschränkungen bei der gewerblichen Nutzung von Wohnraum vor. Jetzt hat der Berliner Senat eine entsprechende Verordnung
beschlossen und setzt es auch sofort um. Denn jetzt steht die gewerbliche Nutzung von Wohnraum, also auch die
zeitweilige Vermietung an Urlauber, unter absoluter Genehmigungspflicht.
Außerdem werden in der Verordnung die Grundlagen des Verbots detailliert
dargelegt. Bei Verstoß drohen dann ordentliche Bußgelder von bis zu 50.000
Euro. Kontrolliert wird das neue Verbot von den Berliner Bezirken. Rechtskräftig wird die neue Gesetzgebung
erst nach Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin und gilt
dann für das gesamte Stadtgebiet.
Eigentlich ist es ja ein Unding, dass Wohnungsbesitzer über ihr Eigentum nicht frei verfügen dürfen. Diese Regelungen sollten sich ausschließlich auf Wohnungsbaugesellschaften beschränken. Wenn ich irgendwo eine Eigentumswohnung habe, muss ich auch selbst entscheiden dürfen, ob ich eine Dauermieter nehme oder sie für Besucher nutze.
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