Der Bundesrat hat den Weg frei
gemacht für Änderungen im Mietrecht: Eine stärkere Begrenzung der Preise und schnellere Zwangsräumungen wurden
beschlossen. Bei bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete künftig nur noch
um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden, allerdings nur
in gewissen Vierteln, die vom jeweiligen Bundesland bestimmt werden. Der
Bundesrat ließ am Freitag eine entsprechende Änderung des Mietgesetzes
passieren. Bisher lag die Erhöhungsgrenze bei 20 Prozent. Für Großstädte wie
Berlin bedeutet das Gesetz, dass der Senat entweder einzelne Bezirke oder sogar
die gesamte Stadt als Gebiet festlegen kann, in dem Erhöhungen begrenzt werden.
Der Immobilienmarkt in Berlin gilt als einer der
attraktivsten in Deutschland. Deswegen
steigen insbesondere hier die Mieten derzeit beispiellos. Der Wohnungsmarkt der
Hauptstadt erlebt den stärksten Miet- und Kaufpreisanstieg seit mehr als 20
Jahren. Innerhalb eines Jahres verteuerten sich die Angebotsmieten, die
Wohnungssuchenden in der Hauptstadt abverlangt werden, im Durchschnitt um 13,8 Prozent
auf 7,50 Euro pro Quadratmeter (kalt). In einigen Lagen Neuköllns legten die
Angebotsmieten binnen Jahresfrist sogar um fast 50 Prozent zu, in
Friedrichshain um bis zu 25 Prozent. Ursache für den enormen Mietenanstieg im
vergangenen Jahr ist in erster Linie das Bevölkerungswachstum. In den
vergangenen fünf Jahren verzeichnete Berlin einen Zuwachs von mehr als 110.000
Einwohnern, gleichzeitig entstanden jedoch kaum neue Wohnungen. Neu-Berliner
drängen daher in bislang nicht so attraktive Stadtteile, durch Sanierung und
Modernisierung steigen in der Folge die Preise.
Die bayerische
Landeshauptstadt München bekam als erste in der Bundesrepublik den 15
Prozent-Deckel. Doch bis auf Berlin und München hat bisher noch keine andere
Stadt die 15 Prozentgrenze. Die Länder müssen zunächst Kriterien festlegen,
anhand derer sie entscheiden, welche Kommunen oder Stadtgebiete gedeckelt
werden können. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sagte mit Blick
auf steigende Mieten vor allem in Großstädten: "Das ist eine Situation,
die wir nicht mehr länger hinnehmen können." Nötig sei aber ein anderer
und besserer Anlauf als nach den Plänen des Bundestags vorgesehen. Das Allerwichtigste
sei, dass Wohnungen gebaut würden. Hamburg ist ebenfalls „pro Mietdeckel“,
jedoch nur für einzelne Stadtteile. In Märkten mit starker Nachfrage und hoher
Fluktuation, beispielsweise in Unistädten, ziehen hohe Neuvertragsmieten später
auch die Mietspiegel und damit die Bestandsmieten stark mit sich.
Ein weiterer
Bestandteil ist auch ein schärferes Vorgehen gegen sogenannte Mietnomaden, also
Menschen, die von Wohnung zu Wohnung ziehen und keine Miete zahlen, bis sie
rausfliegen. Künftig sind unter anderem Zwangsräumungen erleichtert, um solchen
Mietbetrug zu bekämpfen. Auch bei Verzug der Kautionszahlung kann künftig – wie
bei Verzug der Mietzahlung – eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung
ausgesprochen werden. Die Neuerung soll vor allem Kleinvermieter besser
schützen, die laut Koalition 60 Prozent der Vermieter am Markt ausmachen.
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